Dr. Johann David Wadephul | Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Neumünster und Berlin

Seit Anbeginn meiner Tätigkeit führe ich regelmäßig Beratungen zu den Themen Erbrecht und Testament in meiner anwaltlichen Praxis durch. Selbstverständlich stehe ich Ihnen in meiner Funktion als Rechtsanwalt bei allen entsprechenden Fragen zur Seite.



Wie ein rechtsgültiges Testament erstellt wird

Wollen Sie zum Beispiel Vorsorge über Ihr Vermögen und für Ihre Angehörigen treffen und wünschen eine notarielle Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung? Dann werde ich Sie an eine qualifizierte Notarin oder einen Notar verweisen. Diese werden die letztwillige Verfügung in rechtsgültiger und formvollendeter Form für Sie beurkunden.

Aber auch wenn Sie Ihre Wünsche lieber handschriftlich selbst formulieren möchten, werde ich Ihnen anwaltliche Hinweise und Ratschläge geben.


Testamentsvollstreckung

Im Erbfall kommen viele verschiedene Fragestellungen auf, die nur ein Rechtsanwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, beantworten kann. Wenn Sie wünschen, übernehme ich für Sie die Aufgabe der Testamentsvollstreckung. Als Testamentsvollstrecker bin ich dazu verpflichtet, die letztwillige Verfügung des Erblassers durchzusetzen. Liegt bei einem Erbfall kein Testament vor? Auch dann stehe ich zur Verfügung. Erben und Erbengemeinschaften können sich jederzeit an mich wenden, um in Erfahrung zu bringen, wie testamentarische oder gesetzliche Ansprüche durchgesetzt werden können.


Mediation und Moderation

Manchmal treten im Erbfall Streitigkeiten auf. Vor allem, wenn dieses unter sich nahestehenden Verwandten geschieht, sollte eine gütliche Einigung angestrebt werden. Der Erblasser hätte bestimmt nicht gewollt, dass sich seine Familie zerstreitet. Daher stehe ich gleichermaßen als Rechtsberater, Mediator und Moderator zur Verfügung, um die Herbeiführung einer einvernehmlichen Einigung zu erzielen.


Schwerpunkt Erbrecht

Wenn ein Mensch stirbt, wird das, was ihm gehört, an die Erben weitergegeben. Wie das Erbe verteilt wird, ist im Gesetz geregelt. Die Verteilung kann auch durch ein Testament bestimmt werden.

Das Testament kann man vor dem Tod schreiben. Um sicher zu sein, dass das Testament in Ordnung ist, kann man das Testament mit einem Notar zusammen schreiben.

Wenn das Erbe an mehrere Personen, wie Freunde oder Verwandte, verteilt werden soll, kann man im Testament festhalten.

Gibt es Fragen zu einem Erbe nach dem Tod eines Menschen kann ein Anwalt Sie beraten und Sie unterstützen.

Telefon

Bei Fragen zum Erbrecht oder zur Moderation oder Mediation im Erbfall kontaktieren Sie mich gern.

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